YouTube: Urheberrechtsverletzungen sind Fall für EuGH

Gerichtsentscheidungen wie diese will das Europäische Parlament durch die gerade beschlossene Urheberrechtsreform und die Nutzung von Upload-Filtern in Zukunft überflüssig machen. Doch der Fall von Sarah Brightman aus dem Jahr 2008 muss noch nach altem Recht beurteilt werden. Und auch hier ist der Rat aus Luxemburg gefragt. Es geht um Konzert- und Studioaufnahmen, um Rechtsverletzungen und um Schadensersatz.


Source: eRecht24