Widerrufsrecht: Rückgabe von Matratzen auch ohne Schuztfolie möglich

Nach einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden: Verbraucher dürfen eine im Internet bestellte Matratze auch dann zurückgeben, wenn sie die Schutzfolie entfernt haben. Nach einer Reinigung oder Desinfektion sei die Schlafunterlage in der Regel immer noch für den Wiederverkauf geeignet.


Source: eRecht24