Wichtiges Urteil: Ist das DSGVO Kopplungsverbot Vergangenheit?

Vor der DSGVO haben viele Shops, Webseitenbetreiber und Marketingverantwortliche ihren Nutzern E-Books, Freebies oder Gewinnspiele angeboten. Im Tausch dafür haben die Nutzer ihre E-Mail-Adresse angegeben und dann Newsletter und Produktangebote erhalten. Mit der DSGVO kam dann das so genannte „Koppelungsverbot“. Das Ergebnis war große Unsicherheit im Bereich Werbung und E-Mail-Marketing. Das OLG Frankfurt hat jetzt aber ein überraschendes Urteil gefällt, das alle Werbetreibenden freuen wird.


Source: eRecht24