Wichtige Infos zum EuGH-Urteil und Like Button

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil klar gestellt, dass Seitenbetreiber für die Einbindung der Facebook Like Buttons mit verantwortlich sind. Auch die deutschen Gerichte (etwa LG Düsseldorf, AZ: 12 O 151/15) haben den Einsatz der „offiziellen“ Tools zum Sharen und Liken von Facebook & Co. aus Datenschutzgründen für unzulässig erklärt. Wir haben aber eine Lösung für alle Seitenbetreiber und Agenturen, die nicht auf diese Funktionen verzichten wollen: Das eRecht24 Safe Sharing Tool.


Source: eRecht24