WhatsApp: Weiterleiten von Nachrichten kann strafbar sein

Ein Nacktfoto unbekannter Herkunft oder ein Video mit beleidigenden Äußerungen reichen aus. Wer strafbare Inhalte weiterverbreitet, beispielsweise in einer WhatsApp-Gruppe, kann dafür selbst belangt werden. Und nicht nur das. Schon durch die automatische Speicherung entsprechender Medien auf dem Smartphone können sich Nutzer strafbar machen. Was hilft, sind Vorsicht beim Weiterleiten und rechtlich einwandfreie App-Einstellungen.


Source: eRecht24