Werbung mit Testergebnissen: Fundstelle muss lesbar sein

Verwenden Unternehmen Testergebnisse, um ihre Produkte zu bewerben, müssen sie zahlreiche rechtliche Anforderungen erfüllen. Dass dabei auch die Lesbarkeit der Fundquelle eine Rolle spielt, hat das Landgericht (LG) Coburg bestätigt. Worauf sollten Händler achten, wenn sie auf die Quelle von Testergebnissen hinweisen?


Source: eRecht24