Werbeversprechen: Ausdruck „Perfekte Zähne“ ist unzulässig

Unternehmen preisen ihre Produkte in der Werbung gerne mit Übertreibungen an. Verbraucher sind daran gewöhnt. Im medizinischen Bereich können Ärzte und Pharmakonzerne so jedoch schnell gegen das Gesetz verstoßen. Eine Kieferorthopädin warb jetzt auf ihrer Webseite mit dem Werbeversprechen „Perfekte Zähne“. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt kam jetzt zu dem Schluss: Das darf sie nicht. Was bemängelten die Richter an dem Ausdruck?


Source: eRecht24