Werbemails: Sind Unternehmen für Verstöße von Dienstleistern mitverantwortlich?

Grundsätzlich sind Werbemails, zu denen keine Einwilligung des Empfängers vorliegt, nur unter strengen Voraussetzungen möglich. In der Regel dürfen Unternehmen diese nur an Bestandskunden, die bereits ein ähnliches Produkt gekauft haben, schicken. Was aber, wenn eine Firma die unverlangte Mail nicht selbst, sondern ein beauftragter Dienstleister versendet hat? Müssen sich Unternehmen das zurechnen lassen? Diese Frage hat jetzt das Landgericht (LG) Frankenthal beantwortet.


Source: eRecht24