Verwaltungsgericht: Airbnb muss Informationen über Münchner Vermieter herausgeben

Die Vermittlungsplattform für privaten Wohnraum hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Nach dem aktuellen Urteil ist das Unternehmen verpflichtet, seine Gastgeber in der bayerischen Landeshauptstadt offenzulegen. Trotz des Firmensitzes in Irland müsse der Anbieter sich an deutsches Recht halten, so das Gericht. Die Dauervermietung entziehe der Stadt dringend benötigten Wohnraum und verstoße gegen das Gesetz.


Source: eRecht24