Vertragsprämien: Auszahlung muss unaufgefordert erfolgen
Viele Stromanbieter werben mit Bonuszahlungen, um Kunden vom Abschluss eines Vertrags zu überzeugen. Ein Energielieferant zahlte eine versprochene Prämie jedoch nicht pünktlich aus, weil die Kundin ihn nicht dazu aufgefordert hatte. Das Landgericht (LG) Köln entschied jetzt: Das darf der Energielieferant nicht. Unternehmen müssen versprochene Boni unaufgefordert auszahlen. Wie kamen die Richter zu diesem Ergebnis?
Source: eRecht24