Verfassungsgericht zu Filesharing: Wer eigene Kinder deckt, haftet selbst
Die höchsten deutschen Richter haben das BGH-Urteil in einem Fall von Urheberrechtsverletzung bestätigt. Ein Elternpaar hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es sich in seinen Grundrechten verletzt sah. Vater und Mutter sollten Schadensersatz für den illegalen Upload eines Musik-Albums zahlen. Tatsächlich war eines der volljährigen Kinder für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Den Namen allerdings wollten die Eltern nicht preisgeben.
Source: eRecht24