Urteil: Wann haben Personen ein Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO?

Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt vor: Personen können ihre personenbezogenen Daten löschen lassen, wenn diese zum Beispiel für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jetzt entschieden: Das Recht auf Vergessenwerden gilt nicht uneingeschränkt. Wann können Betroffene ihre Daten löschen lassen?


Source: eRecht24