Urteil: Homeoffice ist amtsangemessene Beschäftigung
Aufgrund der Coronakrise sollen derzeit viele Arbeitnehmer ihre Aufgaben im Homeoffice erledigen. Das gefällt jedoch nicht jedem. Eine Beamtin hatte sich jetzt dagegen gewehrt, für 3 Wochen von Zuhause aus zu arbeiten. Ihr Einwand: Das würde ihren Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung verletzten. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin kam zu dem Schluss: Der Arbeitgeber kann zumindest vorrübergehend Heimarbeit anordnen. Wie begründeten die Richter ihre Entscheidung?
Source: eRecht24