Urteil: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst
Telekommunikationsdienste sind „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“, die Signale über Telekommunikationsnetze übertragen. Die Bundesnetzagentur und Google streiten seit Jahren darüber, ob Gmail ein Telekommunikationsdienst im Sinne des TKG ist. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied jetzt: Googles E-Mail-Dienst ist kein Telekommunikationsdienst. Was macht einen Telekommunikationsdienst aus?
Source: eRecht24