Urteil: Dyson wirbt irreführend für Händetrockner

Am Markt konkurrieren Papierspender, Lufttrockensysteme und Stoffhandtücher darum, Hände zu trocknen. Dyson vertreibt Lufthandtrockner. Um Kunden davon zu überzeugen, warb der Hersteller damit, dass nur seine Geräte hygienisch, ökonomisch und ökologisch seien. Dazu legte er verschiedene Studien vor. Das stufte die Wettbewerbszentrale als irreführend ein. Das Landgericht (LG) Köln entschied jetzt: Die Werbung von Dyson ist irreführend. Wie hatte das Unternehmen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?


Source: eRecht24