Urteil: DSGVO-Verstoß ist wettbewerbswidrig

Bisher ist nicht abschließend geklärt, ob Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wettbewerbswidrig sind. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Jetzt musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg mit dieser Rechtsfrage beschäftigen. Es kam zu dem Ergebnis: Ein Verstoß gegen die DSGVO kann wettbewerbswidrig sein. Das lässt sich jedoch nicht generalisieren. Es kommt auf die verletzte Norm an. Was müssen Unternehmen jetzt wissen?


Source: eRecht24