Urteil: Aldi gibt Herkunft von Äpfeln falsch an

Dank wachsendem Umweltbewusstsein wollen immer mehr Verbraucher wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Bei einem Einkauf im Supermarkt bevorzugen sie dabei Produkte, die aus Deutschland oder ihrer Region stammen. Damit sie das auf den ersten Blick erkennen können, gibt eine EU-Verordnung vor: Händler müssen bei bestimmten Obst- und Gemüsesorten das Herkunftsland angeben. Das Landgericht (LG) Freiburg urteilte jetzt: Aldi wirbt bei seinen Äpfeln mit einem falschen Herkunftsland. Wie hatte die Supermarktkette gegen das Gesetz verstoßen?


Source: eRecht24