Unvollständige Testergebnisse: Werbung ohne Gesamtnote kann wettbewerbswidrig sein

Testergebnisse werden immer mal wieder zu Stolperfallen für Händler. Der Grund: Sie präsentieren Bewertungen nicht immer ganz wahrheitsgetreu. Das musste jetzt auch ein Matratzenhersteller spüren, der für ein Modell mit Noten von Stiftung Warentest warb – vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt dafür jedoch verurteilt wurde. Wie hatte der Händler die Wertung der Stiftung Warentest verwendet? Und auf was sollten Shop-Betreiber achten?


Source: eRecht24