Ungewollte Werbung: Facebook verliert Rechtsstreit gegen Friseur

Werbung ist für Händler und Dienstleister das effektivste Mittel, um zusätzliche Kunden und Auftraggeber zu generieren. Neben der klassischen Printwerbung hat hier das Online-Marketing in den letzten Jahren einen großen Raum eingenommen: Auch soziale Netzwerke wie zum Beispiel Facebook oder Instagram sind als Anbieter und Plattform von Werbemaßnahmen dabei deutlich in den Vordergrund gerückt. Nicht jeder Dienstleister legt aber Wert darauf, Präsenz in den sozialen Medien zu zeigen – diese dürfen dann auch keine entsprechenden Werbeseiten anlegen, ohne dass der Inhaber oder Betreiber dazu eine Einwilligung erteilt hat.


Source: eRecht24