Umstrittenes Urteil: Gericht sieht Facebook-Beschimpfungen von Politikerin als zulässig an

Eine Entscheidung des LG Berlin sorgt derzeit für heftige Diskussionen. Es geht darin um Begriffe wie „Stück Scheisse“, „Drecks Fotze“ oder „Alte perverse Drecksau“. Die so bezeichnete Grünen-Abgeordnete Renate Künast wollte gegen die Verfasser der Facebook-Kommentare wegen Beleidigung vorgehen. Doch die Richter sahen darin lediglich zulässige Meinungsäußerung und „Auseinandersetzung in der Sache“.


Source: eRecht24