Überwacht: Veranstalter nutzt Gesichtserkennung auf Taylor-Swift-Konzert

Auf einem Konzert von Taylor Swift in den USA befürchtet der Veranstalter Stalker, die der Pop-Ikone zu nahe kommen könnten. Um das zu verhindern, setzt er eine Gesichtserkennung ein. Auf diese Weise erhofft er sich, die Stalker identifizieren zu können. Durfte der Veranstalter das? Und wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?


Source: eRecht24