Trotz Datenschutz: Keine Löschung von Einträgen in die Schülerakte bei Schulwechsel

Verbietet die DSGVO das Speichern von Informationen über jugendliches Fehlverhalten? Und verletzt die Weitergabe an eine nachfolgende Schule den persönlichen Datenschutz? Nein, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin. Im Gegenteil: Die Entwicklung der Schützlinge über einen längeren Zeitraum hinweg festzuhalten, sei geradezu notwendig für die weitere pädagogische Arbeit.


Source: eRecht24