Sicherheitslücken: Mehr Schutz für Gesundheitsdaten

Hackerangriffe auf Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen oder sogar ganze Klinikverbände haben in den letzten Monaten ein enormes Ausmaß angenommen. Dabei sind mehr oder weniger immer auch Patienten- bzw. Gesundheitsdaten betroffen, die nach Art. 9 Absatz (1) der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) als sensible Daten als besonders schützenswert gelten.


Source: eRecht24