Schwangerschaftsabbruch: Gericht bestätigt Werbeverbot

Dürfen Ärzte trotz des Abtreibungsparagraphen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) für Schwangerschaftsabbrüche werben? Das Landgericht (LG) Gießen hat jetzt entschieden: Nein, das dürfen sie nicht (Urteil vom 12.10.2018, Az. 3 Ns – 406 Js 15031/15). Die Ärztin, die auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert und geworben hatte, musste damit die zweite juristische Schlappe einstecken. Wie versuchte die Ärztin die Richter zu überzeugen?


Source: eRecht24