Schutz vor Abmahnwellen: Gesetzesentwurf gegen den Abmahnmissbrauch

Durch die zahlreichen Schutzvorschriften hat sich insbesondere in Anbetracht der im Mai in Kraft getretenen DSGVO unter Unternehmern und Webseitenbetreibern die Sorge vor einer regelrechten „Abmahnwelle“ verbreitet. Gerade bei geringfügigen Verstößen soll nun aber dem Abmahnmissbrauch ein Riegel vorgeschoben werden: Abmahnungen, die lediglich zur Generierung von Aufwendungsersatz und Vertragsstrafen missbraucht werden, sollen in Zukunft nicht mehr durchsetzbar sein.


Source: eRecht24