Schnäppchenjagd oder Abzocke? BGH zum Schadensersatz bei geplatzten Auktionen

Es kann eine gewinnbringende Masche sein: eBay-Nutzer bieten auf hochwertige Artikel mit niedrigem Startpreis und spekulieren auf einen vorzeitigen Auktionsabbruch. Will der Verkäufer die Ware dann nicht zum gebotenen Preis herausrücken, klagen sie als Höchstbietende den tatsächlichen Warenwert ein. Nun hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden: Missbrauchen solche „Abbruchjäger“ ihre Rechte?


Source: eRecht24