Recht auf Vergessenwerden: Google muss Links nicht weltweit auslisten

Was einmal im Netz steht, lässt sich kaum zurückholen. Besonders ärgerlich, wenn Google bei der Suche nach dem eigenen Namen falsche, veraltete oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen auflistet. In solchen Fällen können Prominente oder Privatpersonen die Auslistung solcher Links beantragen. Wie weit dieses „Recht auf Vergessenwerden“ reicht, hat nun der Europäische Gerichtshof klargestellt.


Source: eRecht24