Recht auf Vergessen: BGH verhandelt zwei Klagen gegen Google

Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt vor: Grundsätzlich haben Betroffene einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist jedoch kein uneingeschränktes Recht. Es muss stets mit anderen Grundrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit abgewogen werden. Zwei Parteien haben jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) darauf geklagt, dass Google bestimmte Suchergebnisse löscht. Worum geht es bei den beiden Klagen?


Source: eRecht24