Recht am eigenen Bild: Böhmermann scheitert mit Klage gegen Zeitschrift

Die Veröffentlichung eines Standbilds aus dem Neo Magazin Royale im Bericht über ein kommerzielles Leserangebot der Computer Bild war zulässig. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln enthielt der Artikel nicht nur Werbung, sondern auch sachliche Information. Der Moderator muss den Abdruck der Aufnahme daher hinnehmen.


Source: eRecht24