Persönlichkeitsrecht: Nachbar darf keine Überwachungskamera auf gemeinsamen Garten richten

Aus Angst vor Einbrechern oder Fahrraddieben bringt ein Mann am Balkon seiner Wohnung eine Kamera an. Sie zeigt auf den Gemeinschaftsgarten, der von allen Wohnungseigentümern der Anlage genutzt wird. Als sich einer der Nachbarn beschwert, geht die Sache vor Gericht. Und das, obwohl die Kamera gerade mal drei Meter weit reicht.


Source: eRecht24