Onlinehandel: Kostenpflichtige Service-Rufnummer in Widerrufsbelehrung unzulässig

Die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung auf Unternehmens-Webseiten darf keine kostenpflichtige Telefonnummer enthalten. Mit dieser Entscheidung orientiert sich das Oberlandesgericht Hamburg an der bisherigen Rechtsprechung des EuGH. Danach muss jegliche fernmündliche Kontaktaufnahme zum Onlinehändler zum Grundtarif möglich sein.


Source: eRecht24