Onlinehandel: CD-Verkäufer haftet nicht automatisch für beleidigende Texte

Eine prominente Fernseh-Familie ist mit ihrer Klage gegen einen Münchner Internet-Händler gescheitert. Nach Ansicht des Amtsgerichts ist der Mann nicht dazu verpflichtet, jedes Album in seinem Angebot auf rechtsverletzende Inhalte zu untersuchen. Wird ein Unternehmer aber auf entsprechende Textzeilen aufmerksam gemacht, muss er der Sache nachgehen. Das kann auch dazu führen, dass eine CD aus dem Verkauf genommen wird.


Source: eRecht24