Online-Verbraucherrechte: vzbv setzt sich gegenüber Netflix durch

Auch beim Abschluss eines Abonnements für einen Streaming-Dienst gilt die sogenannte Button-Lösung. Das hat das Kammergericht Berlin in einem Berufungsverfahren festgestellt. Eine von Netflix verwendete Schaltfläche mit irritierender Werbung war dagegen unzulässig. Ebenso wie die Klausel in den AGB, die dem Unternehmen Preiserhöhungen in beliebiger Höhe und ohne Angabe von Gründen gestattete.


Source: eRecht24