Online-Banking: Kein Schadensersatz bei Herausgabe von PIN und TAN

Insgesamt dreimal konnte sich ein geschickter Online-Betrüger Geld von einem fremden Bankkonto überweisen. Als der Geschädigte die Abbuchungen bemerkte, forderte er die 21.000 Euro von seinem Geldinstitut zurück. Vergeblich. Denn wie sich herausstellte, hatte der Kernphysiker in Rente dem Dieb vorher selbst Zugriff auf sein Konto erteilt.


Source: eRecht24