OLG-Urteil: Vereinzelte Kritik darf nicht als „riesiger Shitstorm“ bezeichnet werden 

Im Zusammenhang mit den sozialen Medien fällt der Begriff häufig. Wann aber negative Reaktionen im Internet tatsächlich die Bezeichnung „Shitstorm“ verdienen, ist nicht klar definiert. Im Rechtsstreit zwischen einer Sängerin und einem Onlineportal musste nun das Oberlandesgericht entscheiden, ob unzutreffend über die Prominente berichtet worden war. 


Source: eRecht24