OLG-Urteil: Meinungsfreiheit wichtiger als Facebook-Grundsätze

Seit Inkrafttreten des NetzDG greifen viele Social-Media-Plattformen in ihren Kommentarspalten stärker durch: Kommentare werden schneller gelöscht, Nutzer häufiger gesperrt. Wie die Facebook- oder Twitter-Entscheider dabei vorgehen, bleibt in der Regel unklar. Das Oberlandesgericht München hat nun geurteilt: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung steht über den individuellen Richtlinien eines Netzwerks.


Source: eRecht24