OLG Köln zu Cookie-Bannern: Akzeptieren und Ablehnen müssen gleichwertig gestaltet sein
Erneut hat sich ein Oberlandesgericht mit der Ausgestaltung von Cookie-Bannern auseinandersetzen müssen. Konkret ging es um die Version des Internet-Dienstes WetterOnline, der nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Unter anderem bot das Banner ein „X“-Symbol in derrechten, oberen Ecke, das mit dem Schriftzug „Akzeptieren und Schließen“ versehen war.
Source: eRecht24