OLG: Facebook darf virtuelles Hausrecht nicht vor Meinungsfreiheit stellen

Facebook muss sich immer wieder die Frage stellen, wann es in Ordnung ist, User-Kommentare zu löschen. Nachdem das Netzwerk jetzt den Post einer AfD-Politikerin entfernt hatte, musste das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Richter kamen zu dem Schluss: Die Meinungsfreiheit gilt mittelbar auch für den Zuckerberg-Riesen. Durch die Löschung des Kommentars hat Facebook die Meinungsfreiheit der Nutzerin auf seiner Plattform eingeschränkt. Die Folge: Facebook durfte den Post nicht löschen. Wie begründeten die Richter ihre Entscheidung?


Source: eRecht24