Ohne Übersetzung: Facebook Irland muss einstweilige Verfügung in deutscher Sprache annehmen

Wer offizielle Gerichtspost aus einem europäischen Nachbarland erhält, kann die Annahme verweigern. Dann nämlich, wenn das Schriftstück nicht in der offiziellen Amtssprache des Empfangsstaats abgefasst  ist und der Adressat das fremde Vokabular nicht versteht. Mit genau dieser Begründung lehnt auch die europäische Facebook-Zentrale gerne Zustellungen ab. Diesmal allerdings ohne Erfolg.


Source: eRecht24