Oberverwaltungsgericht: Polizei darf keine Fotos von Demo-Teilnehmern twittern
Das Veröffentlichen von Fotos einer Demonstration auf den Social-Media-Kanälen der Essener Polizei war rechtswidrig. Mit diesem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Geklagt hatten zwei Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus. Sie waren auf Bildern zu erkennen, die die Polizei auf ihren Twitter- und Facebook-Accounts veröffentlicht hatte.
Source: eRecht24