Neuschwanstein: Wer darf mit dem Namen des Schlosses werben?

Viele Unternehmen möchten sich Namen von Sehenswürdigkeiten zu Marketingzwecken zunutze machen. Ein Unternehmen versuchte jüngst, einen Champagner nach dem gleichnamigen Schloss Neuschwanstein zu benennen. Der EuGH entschied nun endgültig über das Schicksal der Marke „Neuschwanstein“.


Source: eRecht24