Neues Urteil: DSGVO-Verstöße durch Wettbewerbsvereine abmahnbar

Fast 2 Jahre nach dem Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Online-Händler auch heute noch vor der Frage: Dürfen Wettbewerber und Vereine einen Verstoß gegen die DSGVO abmahnen? Die Rechtsprechung dazu ist bisher nicht eindeutig. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat jetzt eine grundsätzliche Abmahnfähigkeit in seinem Urteil bejaht. Was sollten Shop-Betreiber wissen?


Source: eRecht24