Neues Influencer-Urteil: Cathy Hummels muss nicht jeden Post als Werbung kennzeichnen

Ein weiteres Mal hat ein deutsches Gericht eine Klage des Vereins Sozialer Wettbewerb wegen angeblicher Schleichwerbung abgewiesen. Instagrammerin Cathy Hummels darf demnach die Hersteller von abgebildeten Produkten ohne Kennzeichnung verlinken, wenn dafür keine Gegenleistung gezahlt wird. Ein Grundsatzurteil für alle Influencer will das Landgericht München aber ausdrücklich nicht gefällt haben.


Source: eRecht24