Nacherfüllung: Darf ein Brautmodengeschäft auch kurz vor der Hochzeit nachbessern?

Grundsätzlich dürfen Unternehmen nachbessern oder Neuware liefern, wenn ein Produkt Mängel aufweist. Gilt das auch, wenn ein Brautkleid wenige Tage vor der Hochzeit der Kundin nicht wie geplant passt? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth beschäftigen. Wie entschieden die Richter?


Source: eRecht24