Muss Airbnb Personendaten an die Stadt München weitergeben?

Das Verwaltungsgericht (VG) München entschied, dass die Online-Plattform Personendaten von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen an die Stadt München weiterleiten soll. Das amerikanische Unternehmen legte hiergegen Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. Der VGH ließ nun, wie am Mittwoch bekannt gegeben, die Berufung zu.


Source: eRecht24