Moralisch nicht verwerflich: Doch noch Markenschutz für „Fack Ju Göhte“?

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO muss noch einmal neu über die Zulassung des Filmtitels „Fack Ju Göhte“ als Wortmarke entscheiden. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach einer Klage der Constantin Film. Die Richter sahen keine Hinweise dafür, dass die Öffentlichkeit den Ausdruck als sittenwidrig erachte.


Source: eRecht24