Meinungsfreiheit: Facebook muss gelöschten Post wieder online stellen

Ein Facebook-User kritisierte den Zentralrat der Muslime, weil dieser Informationen aus dem Netz genommen hatte. Daraufhin löschte Facebook den Post. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden: Das durfte Facebook nicht. Das Netzwerk muss den Post wieder online stellen. Wie kritisierte der Facebook-Nutzer den Zentralrat der Muslime? Und wie wertete Facebook diese Kritik?


Source: eRecht24