Markenrecht: Veranstaltungstitel „Oktoberfest goes Dubai“ führt Verbraucher in die Irre

Nicht genug damit, dass die Stadt München ihre „Wiesn“ schon zum zweiten Mal wegen der Corona-Pandemie absagen muss. Nun bieten auch noch zwei Veranstalter ein eigenes Oktoberfest in Dubai an. Allerdings: Den Slogan „Oktoberfest goes Dubai“ und die dazugehörige bayerisch inspirierte Abbildung dürfen sie für ihre Werbung ab sofort nicht mehr verwenden.


Source: eRecht24