Markenrecht: Ortlieb darf Amazon-Werbung mit eigenem Namen verbieten

In der Auseinandersetzung zwischen einem Hersteller von Fahrradtaschen und Deutschlands größter Verkaufsplattform hat nun der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen. Es geht dabei um Werbeanzeigen im Rahmen der Google-Suchergebnisse. Künftig darf Amazon hier nicht mehr den Markennamen Ortlieb verwenden, um damit auch auf andere Hersteller zu verlinken.


Source: eRecht24