Markenrecht: Haftet Amazon bald beim Versand für Drittanbieter?

Muss der weltgrößte Versandhändler dafür geradestehen, wenn Marketplace-Händler gegen Markenrechte verstoßen? Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof meint: Ja – jedenfalls dann, wenn die fraglichen Produkte über das Programm „Versand durch Amazon“ abgewickelt werden. Dabei spielt seiner Ansicht nach keine Rolle, ob Amazon von den Rechtsverletzungen weiß.


Source: eRecht24